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Der Übergang in die Rente


Jede Altersgruppe stellt andere Ansprüche an die Unterstützung und Beratung in der Sozialhilfe. In den letzten 15 Jahren hat sich die Anzahl älterer Personen in der Sozialhilfe verdoppelt. Die Sozialhilfe übernimmt sehr oft die Rolle einer längerfristigen Überbrückung bis zum Übertritt ins Rentenalter. Die Einführung der Überbrückungsleistungen hat hier noch nicht die gewünschte Abhilfe geschaffen. Ob und wie Freizügigkeitsguthaben vor dem AHV-Alter zur Finanzierung des Lebensunterhalts ausgelöst werden können, ist ebenfalls eine komplexe Angelegenheit. Lausanne hat deshalb ein Projekt lanciert, um die älteren Klientinnen und Klienten in die neue Lebensphase zu begleiten. Christoph Hostettler, Leiter der Prosenectute St. Gallen stellt fest, dass auch im Alter EL Nichtbezug ein grosses Thema ist, auf das die Betroffenen vorbereitet werden könnten.
Webmagazin
Thema Wohnen

Programm der Bieler Tagung 2025

Prekäre Wohnsituationen haben Auswirkungen auf Gesundheit und soziale und wirtschaftliche Integration der Betroffenen. Diese wachsende Problematik steht im Zentrum der Bieler Tagung 2025. Dabei sollen sowohl die Situation unterstützter Personen, der Herausforderungen für die Sozialdienste als auch bewährte Lösungsbeispiele thematisiert werden. Mit welchen Instrumenten können unterstützte Personen bei der Wohnungssuche begleitet werden? Welche Hilfen ermöglichen die Eingliederung in den Wohnungsmarkt von Personen mit niedrigem Einkommen? Auf diese Fragen will die Tagung Antworten suchen, diskutieren Sie mit, die Anmeldung ist ab sofort möglich.

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Wiedereinstieg in Arbeitsmarkt

Neues Programm für Quereinsteiger

Mit dem Pilotprojekt «Ressourcen-Sprungbrett für den Quereinstieg» hat die Stiftung Loopings ein Programm ins Leben gerufen, das Personen im Alter zwischen 45 und 60 Jahren, die seit Längerem auf der Suche nach einer Erwerbstätigkeit sind, auf ihrem Weg zum Quereinstieg begleitet. Dabei setzt sie auf drei Module, die darauf abzielen, die Ressourcen, das Selbstbewusstsein sowie die Arbeitsmarktfähigkeit der Teilnehmenden zu stärken. Die Teilnahme am Programm ist sowohl für Teilnehmende als auch für Unternehmen kostenlos. Das Programm startet im Januar 2025 und dauert ein Jahr. Die Kosten werden durch Förderstiftungen gedeckt.

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Ausgesteuerte

Zwei Drittel sind nach fünf Jahren wieder erwerbstätig

Seit 2019 werden jährlich etwa 25 000 Personen aus der Arbeitslosenversicherung ausgesteuert. Im ersten Jahr finden über die Hälfte wieder Arbeit, nach fünf Jahren zwei Drittel. Diese Personen verdienen jedoch weniger als andere Beschäftigte und arbeiten häufiger in atypischen Jobs. Die BFS-Publikation «Situation der ausgesteuerten Personen» nutzt Daten der SESAM-Erhebung, um Unterschiede zwischen ausgesteuerten Personen und der Gesamtbevölkerung der Erwerbstätigen zu analysieren.

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Positionspapier

Engagierte Integrationspolitik der Städte

In Schweizer Städten haben 32 % der Bevölkerung Migrationshintergrund. Die Städte fördern Integration durch Programme und erleichtern den Zugang zu staatlichen Leistungen, um Isolation zu vermeiden. Herausforderungen bestehen im Bildungsbereich, bei der Arbeitssuche und durch rechtliche Hürden, die etwa finanzielle Abhängigkeit oder Aufenthaltsstatus betreffen. Im Asylbereich erschweren komplexe Regelungen die Integration. Städte fordern daher in einem Positionspapier bessere Koordination mit Bund und Kantonen, um Integration zu stärken und soziale Spannungen zu vermeiden. 

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Einsamkeit

Aktionsplan und Netzwerk

Einsamkeit betrifft bis zu 150 000 meist ältere Menschen in der Schweiz und birgt gesundheitliche Risiken. Der Verein «connect!» will dem mit einem Aktionsplan bis 2027 entgegenwirken, der in einer ersten Phase auf ältere Menschen abzielt. Unterstützt durch Stiftungen, bündelt «connect!» Expertise aus Wissenschaft und Praxis, um soziale Zusammengehörigkeit zu fördern. Massnahmen umfassen Sensibilisierung, Schulung von Fachleuten und bessere Zugänge zu Hilfsangeboten. Ziel ist eine schweizweite Allianz für weniger Einsamkeit und mehr Lebensqualität.
«connect!» veranstaltet eine erste Tagung für Fachpersonen zur Einsamkeit im Alter am Donnerstag, 20. Februar 2025, 9.15 bis 16.15 Uhr, Bern, Hotel Kreuz. 

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Krankentaggeldversicherung

Was man für die Sozialhilfe wissen muss

Die Schweiz kennt keine obligatorische Krankentaggeldversicherung bei Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit. Freiwillige Taggeldversicherungen variieren in Bedingungen und Leistungen. Sie kompensieren vorübergehende Erwerbsausfälle bei Krankheit und ergänzen gesetzliche Versicherungen bei Unfall oder Mutterschaft. Für die Sozialberatung sind Lohnansprüche nach Arbeitsrecht und Übertrittsmöglichkeiten in Einzelversicherungen wichtige Themen. HSLU-Dozent Peter Mösch liefert hierzu  Orientierung. Aktuell wird im Parlament über ein Krankentaggeldversicherung-Obligatorium diskutiert. Der Nationalrat befürwortet die Motion Romano (21.4209), was die SKOS sehr begrüsst.

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Vernehmlassungsverfahren

Die überarbeiteten SKOS-Richtlinien werden derzeit den Mitgliedern zur Vernehmlassung unterbreitet. Informationen zur laufenden Richtlinienrevision und wie Sie dazu Stellung nehmen können finden Sie auf unserer Webseite.

Die Vernehmlassungsfrist läuft bis 19. Februar 2025.

WEITERE INFORMATIONEN
Fragen im Zusammenhang mit der Vernehmlassung können am Online-Hearing vom 16. Januar 2025 gestellt werden (Anmeldung erforderlich).

 
Die SKOS wird 120-jährig
Die SKOS feiert nächstes Jahr ihr 120-jähriges Bestehen. Aus diesem Anlass möchte die SKOS ihre Mitglieder einladen, sich zur Rolle, Aufgaben und Funktionieren der SKOS zu äussern. Sie erhalten während der SKOS-Vorstandssitzung und während der Bieler Tagung 2025 Gelegenheit, sich schriftlich oder in einem Video-Statement einzubringen. Die Ergebnisse werden an der SKOS-Mitgliederversammlung präsentiert. 

 
Vernehmlassung der SKOS-Richtlinien - Hearing am 16. Januar 2025
SKOS-Mitglieder können sich am 16 Januar in einem Zoom-Webinar zur Vernehmlassung der SKOS-Richtlinien äussern. Informationen zur Anmeldung finden Sie im Mitgliederbereich unter MITGLIEDER//Vernehmlassung. 
ZUM MITGLIEDERBEREICH

SKOS-Agenda
Mit der SKOS-Agenda sind Sie jederzeit über geplante Vorstandssitzungen, Kurse, Weiterbildungen und Tagungen informiert. 
SKOS-Agenda

 
Soziale Arbeit im Spiegel des kantonalen Sozialhilferechts
Im Rahmen des mehrjährigen Projektes «Recht und Wirklichkeit in der Sozialhilfe» der Fachhochschulen Bern und Luzern untersucht ein Artikel, welche Bedeutung die kantonalen Sozialhilfegesetze der professionellen Sozialen Arbeit in der Sozialhilfe zuschreiben. Dabei zeigt sich, dass Soziale Arbeit rechtlich teilweise nur schwach in die Struktur (Organisation, Qualifikation) und in Entscheidungsprozesse eingebunden ist. Aufgrund der föderalistischen Unterschiede beim Zugang zu professioneller Sozialarbeit wird die Frage aufgeworfen, ob diese Ungleichheiten sozialpolitisch akzeptabel sind. ZUM ARTIKEL
Schweizer Arbeitgeber verfolgen trotz Fachkräftemangel eine passive «Personalpolitik 55+»
Die neuste Swiss Life-Studie zeigt, dass bei einer Mehrheit der Schweizer Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung auch im Rentenalter zwar möglich ist, gefördert wird sie von den Unternehmen aber selten. Zudem sind die Arbeitgeber überwiegend der Meinung, dass bei Arbeitnehmenden die Bereitschaft, im Rentenalter weiterzuarbeiten, eher tief ist.ZUR MEDIENMITTEILUNG

Frohe Festtage

2024 – ein Jahr voller Ereignisse und Herausforderungen – hat nur noch wenige Tage. Wir möchten uns herzlich bei unseren Mitgliedern und Partner:innen für die engagierte und wertschätzende Zusammenarbeit bedanken. Ihnen allen wünschen wir erholsame Festtage und einen erfolgreichen Start ins neue Jahr.


Bleiben Sie gesund!


Markus Kaufmann, Geschäftsführer der SKOS
mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern

 

Die SKOS-Geschäftsstelle bleibt vom 23. Dezember 2024 bis und mit 3. Januar 2025 geschlossen.




SKOS
Monbijoustrasse 22
3000 Bern 14
Schweiz
031 326 19 19







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