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SKOS Mitgliederversammlung 2023: Ballmer und Hänzi als Co-Vizepräsidentinnen gewählt 


An ihrer diesjährigen Mitgliederversammlung haben die SKOS-Mitglieder die Nachfolge von Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider bestimmt: Claudia Hänzi und Mirjam Ballmer wurden einstimmig als Co-Vize-Präsidentinnen gewählt. Ferner diskutierten die Mitglieder über «Das schwarze Loch zwischen Aussteuerung und Sozialbezug - Ansätze zur Prävention». 
zum Bericht
Die aktuelle Ausgabe der Zeitschrift Zeso behandelt das Thema Aussteuerung und was auf dem Weg zur Sozialhilfe mit den Betroffenen passiert. Lesen Sie ausserdem was Annina Grob von AvenirSocial zur Profession der Sozialen Arbeit sagt und wie Felix Wolffers die Zukunft der Sozialhilfe einschätzt und weshalb die Überbrükungsleistungen kaum Anwendung finden. 
Neu sind in der Printausgabe manche Artikel mit einer Weltkugel gekennzeichnet. Diese Artikel stellen wir Ihnen auch im Zeso Web-Magazin zur Verfügung. 
Merkblatt Altersvorsorge

Umgang mit Freizügigkeitsguthaben

 

Die SKOS Richtlinien legen fest, dass die Auszahlung von Freizügigkeitsleistungen erst im Zeitpunkt des AHV Vorbezugs oder einer IV-Rente verlangt werden kann. Ferner sehen sie vor, dass im Falle der Auszahlung keine Rückerstattung von bezogenen Sozialhilfeleistungen verlangt werden soll. Im neuen Merkblatt werden zudem die neusten Rechtsprechungen ausgewertet und im Fazit die Rahmenbedingungen für den Bezug, die Ablösung und eine allfällige Rückerstattung erläutert.

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SKOS Jahresbericht

Rückblick auf das turbulente 2022

 

An der Mitgliederversammlung vom 9. Juni 2023 haben die Mitglieder den SKOS Jahresbericht verabschiedet. Erfahren Sie mehr über unsere Tätigkeiten im vergangenen Jahr, wie Präsident Christoph Eymann die turbulente Zeit erlebte und weshalb besonders die Asylsozialhilfe und das Thema Schulden beschäftigten. Die Kommissionen berichten über ihre Tätigkeiten und Geschäftsführer Markus Kaufmann wirft u.a. auch einen Blick in die Zukunft.

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Ständerat

Nach 10 Jahren keine Ausweisung mehr

 

Der Ständerat hat der parlamentarischen Initiative «Armut ist kein Verbrechen» zugestimmt. Die parl. Initiative verlangt, dass Personen, die seit mehr als 10 Jahren in der Schweiz leben, keine Ausweisung mehr droht, wenn sie in einer Notsituation Sozialhilfe beantragen müssen. Seit der Verschärfung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG) im Jahr 2019 drohte Personen ohne Schweizer Pass die Ausweisung, wenn sie auf Sozialhilfe angewiesen waren. Die Verschärfung des AIG hat in der Folge in zahlreichen Fällen dazu geführt, dass Menschen ohne Schweizer Pass aus Angst vor Ausschaffung darauf verzichteten, Sozialhilfe zu beantragen. Nach dem Ja des Ständerates wird die Staatspolitische Kommission einen Gesetzesentwurf ausarbeiten.

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Psychische Gesundheit

«Wie geht’s dir?»

 

Über Probleme zu reden entlastet und macht Hilfe möglich. Es lohnt sich darum, in die Prävention von psychischen Erkrankungen und Förderung der psychischen Gesundheit zu investieren, denn jeder zweite Mensch erkrankt in seinem Leben einmal psychisch. Die Kampagne sensibilisiert und vermittelt Unterstützungsangebote. Neben konkreten Gesprächstipps gibt sie Impulse zur Förderung der psychischen Gesundheit und konkrete Tipps, unter anderem mittels einer App und einem Selbst-Check. Auch Unterlagen für Betriebe und Schulen stehen zur Verfügung.

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AHV

Wissenswertes zu Änderungen

per 2023

 

Per 1.1.2024 treten wesentliche Änderungen der Regeln zur Altersvorsorge im Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) in Kraft. Für ältere Menschen spielen Themen rund um die Altersvorsorge eine grosse Rolle in der Sozialberatung. Im Fokusartikel von Sozialinfo erfahren Sie wissenswertes zu den Änderungen, Neuerungen und Anpassungen.

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Vernehmlassung

Stellungnahme zu Tabellenlöhnen

in der IV

 

Das Parlament hat den Bundesrat beauftragt, eine Bemessungsgrundlage einzuführen, die realistische Einkommensmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen berücksichtigt. Im Rahmen der Vernehmlassung hat sich die SKOS zur Umsetzung der Motion SGK-N 22.3377 «Invaliditätskonforme Tabellenlöhne bei der Berechnung des IV-Grads», geäussert. Sie begrüsst, dass mit der neuen Regelung mehr Personen mit fehlender oder ungenügender Berufsbildung Zugang zu Umschulungsmassnahmen erhalten, verlangt aber Anpassungen bei der Berechnung der Pauschalabzüge.

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Wechsel in der SKOS Geschäftsleitung 
Der bisherige Vertreter der Ostschweiz, Andreas Zehnder ist aus der Geschäftsleitung altershalber ausgeschieden. Seine Nachfolge in der SKOS Geschäftsleitung übernimmt die 44jährige Audrey Hauri, welche vom Glarner Regierungsrat per 1. Juni 2023 zur Hauptabteilungsleiterin Soziales in der Verwaltung des Kantons Glarus gewählt wurde. Sie war zuvor fünf Jahre Abteilungsleiterin der Sozialen Dienste. SKOS Geschäftsleitung
SKOS Geschäftsstelle während den Sommerferien
Vom 10. Juli bis 6. August 2023 eingeschränkter Telefondienst von 8.30 bis 12.00 Uhr. 

 
Einführung in die öffentliche Sozialhilfe
SKOS - Dienstag, 27. Juni, Olten
In der Praxis der öffentlichen Sozialhilfe haben Fachleute und Behördenmitglieder komplexe Aufgaben zu bewältigen. Kenntnisse des Systems der sozialen Sicherheit sind ebenso gefordert wie rechtliches und methodisches Wissen. Die Veranstaltung richtet sich an Mitglieder von Sozialbehörden, Fachleute der Sozialen Arbeit und Sachbearbeitende von Sozialdiensten, die neu in der Sozialhilfe tätig sind.
Programm & Anmeldung

Weiterbildung Richtungswechsel 
SKOS - Dienstag, 30. November, Olten
Mit dem Beratungsansatz «Richtungswechsel» sollen das Kompetenzerleben und Wohlbefinden von Langzeitbeziehenden (> 3 Jahre) unmittelbar verbessert und der Langzeitbezug mittelfristig verringert werden. Die Weiterbildung beruht auf dem Peer-to-Peer-Ansatz. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite.
Programm & Anmeldung

 
Nichtbezug von Sozialhilfe in der Stadt Basel 2016 - 2020
Eine Studie der Berner Fachhochschule in Basel untersuchte den Nichtbezug von Sozialhilfe und ergab eine Nichtbezugsquote von 31 Prozent. Dabei wurden verschiedene Risikogruppen und Einflussfaktoren identifiziert. Beobachtet wurde unter anderem, dass je kleiner die Differenz zwischen dem effektiven Einkommen und dem sozialen Existenzminimum gemäss SKOS-RL ist, desto wahrscheinlicher ist ein Nicht-Bezug. Diese sogenannte Bedarfslücke hat die grösste Auswirkung auf den Entscheid zum Nichtbezug. Die Studie zeigt zudem, dass die Sozialhilfequote seit 2017 rückläufig ist, während die verdeckte Armut und der Nichtbezug zunehmen.
BFH Studie



SKOS
Monbijoustrasse 22
3000 Bern 14
Schweiz
031 326 19 19







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