Neue Ansätze für den GBL ab 1.1.2022: 18 Kantone folgen der SODK-Empfehlung
 Die SODK empfiehlt ab 1. Januar 2022 einen Grundbedarf für den Lebensunterhalt von 1006 Franken für einen Einpersonenhaushalt. Die Erhöhung von 9 Franken bemisst sich an der Entwicklung der AHV und IV-Renten, wie sie der Bundesrat beschlossen hat.
18 Kantone übernehmen diese Empfehlungen, davon 1 Kanton ab 2023. 4 Kantone bleiben bei dem ab 2020 gültigen GBL von 997 Franken. 3 Kantone bleiben bei der Empfehlung 2013 (986 Franken), 1 Kanton bei der Empfehlung 2011 (977 Franken). ÜBERSICHTSKARTE |